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Überführungsschilder und Zoll

Überführungsschilder

 

Hier ein Beispiel für Überführungsschild im DIN-Format. Privatleute konnten sich von ihrer Zulassungsstelle ebenfalls für einige Tage ein solches Schild ausleihen, um ein Fahrzeug zu überführen. Für diesen Zweck wurden die Codeziffern 04 verwendet. Das gezeigte Schild stammt aus dem Kreis Mettmann (=ME) in Nordrhein-Westfalen.

Später kamen diese Schilder im neuen EURO-Format:

Ein recht seltenes Exemplar mit der 04 aus der EURO-Serie (wurde erst seit 1994 und dann nur bis 1998 verwendet). (MEI=Meißen)

Bereits seit 1998 wurde diese Serie für die private Benutzung durch sogenannte Kurzzeitkennzeichen ersetzt. Hier ein Beispiel. Die 04 wurde beibehalten. Das Ablaufdatum ist im gelben Balken eingeprägt. Es ist maximal 5 Tage gültig und es werden blaue Dienstsiegel der jeweiligen Zulassungsstelle verwendet. Das Schild kann nach Ablauf vernichtet werden. (GER=Landkreis Germersheim)

Nach 1956 wurden die roten Überführungsschilder flächendeckend nach einem vorab festgelegten  DIN-Format in Deutschland eingeführt und vorrangig von Händlern (siehe unten mit Code 06) für deren Überführungsfahrten eingesetzt.

 

Ein weiteres Exemplar dieses alten Typs. Es wurde Händlern permanent zugeteilt um Probefahrten und Überführungsfahrten durchzuführen. In diesem Fall wurden die Codeziffern 06 verwendet. Hier ist gut die intensive Nutzung durch einen Kfz-Händler zu erkennen. Die Anzahl der zusätzlich gebohrten Löcher, läßt eindeutig auf die Verwendung an vielen Fahrzeugen schließen. Das Kennzeichen kommt aus Wittmund (=WTM) in Niedersachsen.

 

Hier ein ebensolches Überführungsschild für Händler in der neuen EURO-Norm. Dieses Schild stammt aus Bremen (=HB) und wird seit Januar 1995 benutzt.

Mit den Codeziffern 07 werden Überführungschilder für Oldtimer permanent zugeteilt.

 

FN=Friedrichshafen, 07=Oldtimer

 

FDS=Freudenstadt, 07=Oldtimer, US-Format

 

PLÖ=Plön, 07=Oldtimer, neues EURO-Format
 

Zoll

 

Ein Schild aus der alten Serie von Zollschildern. Diese Serie zeigt das typische ovale Format für deutsche Zollschilder, die diese bereits zu Zeiten des Deutschen Reiches hatten. Die Zollschilder in der Bundesrepublik Deutschland hatten alle Siegel mit dem Text "Bundesfinanzverwaltung - D -". Diese Serie war von 1948 bis 1988 in Verwendung. Die ersten drei Ziffern zeigen bei welcher Zolldienststelle das Kennzeichen Verausgabt wurde. Die 354 steht für das Zollamt Hamburg-Waltershof.

 

Diese Zollschild stellt eine Besonderheit dar. Es wurde vom Hauptzollamt Berlin-Packhof in West-Berlin verausgabt. Es trägt deshalb ein spezielles Siegel mit dem Berliner Stadtwappen und dem Text " Hauptzollamt Berlin-Packhof".

 

Seit 1989 werden Zollschilder in neuen Format verausgabt. Es wurde normales DIN-Format verwendet. Im Gegensatz zur vorherigen Serie wurden die Schilder jetzt von den lokalen Zulassungsstellen verausgabt und tragen deshalb deren Code. In diesem Fall HH für Hamburg. Desweiteren ist in dem roten Balken auf der rechten Seite der letzte Monat und das Jahr der Gültigkeit des Kennzeichen eingeprägt. Als Siegel wurde ein rotes Siegel der Zulassungsstelle verwendet. (HH=Hansestadt Hamburg)

Hier die aktuelle Version mit der Schriftart der EURO-Kennzeichen und Tagesangabe für die Gültigkeit. (PB=Paderborn)



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